Honorar

Für die Steuerberaterleistungen sind wir an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und die darin vorgeschriebenen Gegenstandswerte und Bemessungsgrundlagen gebunden. In Abhängigkeit von der Komplexität erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

 

Für sonstige betriebswirtschaftliche Beratung vereinbaren wir in Abhängigkeit von Komplexität und Erfahrungslevel der Mitarbeiter eine Zeitgebühr oder ein Pauschalhonorar.

 

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